Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werde ich von Gerichten zu Bauprozessen hinzugezogen, wenn deren Kenntnisse nicht ausreichen, um Feststellungen zu bautechnischen Sachverhalten zu tätigen. Als Berater des Gerichts beantworte ich ausschließlich die Fragen, die das Gericht in seinem Beweisbeschluss gestellt hat.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werde ich von Gerichten zu Bauprozessen hinzugezogen, wenn deren Kenntnisse nicht ausreichen, um Feststellungen zu bautechnischen Sachverhalten zu tätigen. Als Berater des Gerichts beantworte ich ausschließlich die Fragen, die das Gericht in seinem Beweisbeschluss gestellt hat.
In Germany, experts can be called upon by the court if its knowledge is insufficient to assess a technical problem. If possible, courts are held to commission publicly appointed experts. As a consultant to the court, the publicly appointed expert shall answer the questions that the court asked in its order of evidentiary.
Back to Top